Besondere Pflichten für gewerbliche Anbieter

Gewerbliche Nutzer sind auch bei uns an besondere gesetzliche Regelungen gebunden. Eine Missachtung kann nicht nur erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sie stellt auch einen Verstoß gegen die Grundsätze von Kleinanzeigen dar.

Wann liegt ein gewerbliches Handeln vor?

Für den Gesetzgeber ist ein Anbieter gewerblich tätig, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

Sie handeln typischerweise gewerblich auf Kleinanzeigen, wenn Sie

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • Dienstleistungen anbieten
  • Stellenanzeigen für Ihr Unternehmen aufgeben
  • regelmäßig große Artikelmengen anbieten
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren, verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
  • für Ihr Unternehmen einkaufen oder verkaufen

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

  • gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
  • Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen

Neue Informationspflicht

Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Artikel zur neuen Informationspflicht für gewerbliche Anbieter

Rechtliche Angaben

Als gewerblicher Nutzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Impressum bei den rechtlichen Angaben auf Kleinanzeigen anzugeben. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Artikel zu den rechtlichen Angaben

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