Preisangaben für Waren und Leistungen

Alle Waren haben ihren Preis. Und den wollen und sollen die Verbraucher auf den ersten Blick erkennen. Für einen fairen Wettbewerb und transparente Preispolitik müssen daher Preise auf unserer Plattform immer als Gesamtpreise angegeben werden. Das ist rechtlich festgesetzt:

Als gewerblicher Anbieter bei Kleinanzeigen müssen die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) eingehalten werden. Nach § 1 Abs. 1 PAngV müssen für alle Waren und Leistungen Preise angegeben werden, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (sog. Gesamtpreise). Eine konkrete Rechtsberatung können und dürfen wir Ihnen nicht leisten, lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt rechtlich beraten, wenn Sie Fragen zur Angabe von Preisen auf Kleinanzeigen haben.

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