Die Europäische Union hat die Verordnung 2019/11/15 veröffentlicht „Zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“. Die Verordnung tritt ab dem 12.07.2020 in Kraft (P2B-Verordnung).
Mehr Fairness und Transparenz für Unternehmen auf Plattformen
Sind Sie gewerblicher Nutzer, dann können Sie Ihre Beschwerde gern über das unten aufgeführte Kontaktformular einreichen. Sie können unter 3 verschiedenen Rubriken wählen. Sollte keiner der genannten Gründe zutreffen, dann wählen Sie bitte "Sonstiges". Wir werden Ihr Anliegen zeitnah und individuell prüfen und Ihnen eine Rückmeldung geben.
Ein Mal im Jahr wird Kleinanzeigen aufgrund der neuen Verordnung einen Bericht aller gewerblichen Beschwerden anonymisiert veröffentlichen.
Beschwerdeformular für gewerbliche Nutzer
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Bericht über das interne Beschwerdemanagementsystem gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz
Im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 hat die Kleinanzeigen GmbH insgesamt 77972 Beschwerden von gewerblichen Nutzern erhalten. Diese umfassten fast ausschließlich Einsprüche gegen von Kleinanzeigen getroffene Sanktionen bzw. Einschränkungen, hierzu zählen insbesondere Anzeigenlöschungen. 84% der Einsprüche wurden nach Prüfung als unbegründet zurückgewiesen. In ca. 16% der Fällen wurde dem Einspruch entsprochen. 201 Fälle waren zum Ende des Berichtszeitraums noch in Bearbeitung. In der Regel konnten Beschwerden in weniger als 24 Stunden gelöst werden. Im Berichtszeitraum gab es keine Mediationsfälle.