An welchem Ort darf ich meine Produkte, Dienstleistungen oder Jobangebote einstellen?

An welchem Ort darf ich meine Dienstleistungen einstellen?

Stelle deine Anzeige an dem Ort ein, wo sich der Artikel befindet. Bitte beachte dabei, dass es nicht zulässig ist, Versand als einzige Option zum Erhalt der Ware anzubieten und eine persönliche Abholung/Übergabe auszuschließen.

Mehrere Filialen/Niederlassungen

Besitzt du als gewerblicher Nutzer mehrere Filialen/Niederlassungen und möchtest die gleichen Produkte an diesen Standorten inserieren, dann schick uns bitte vorab einen geeigneten Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, Gewerbeschein etc.) zu deinen Standorten an service@kleinanzeigen.de . Damit beugst du einer Löschung deiner Anzeige vor. Im Anschluss daran kannst du jeweils eine Anzeige pro Filiale/Niederlassung aufgeben, in der sich das Produkt befindet.

An welchem Ort darf ich meine Dienstleistungen einstellen?

Stelle deine Dienstleistung an dem Ort ein, an dem sich dein Firmensitz befindet. Bitte fasse dein Dienstleistungsangebot in einer Anzeige zusammen. Es kann im Anzeigentext darauf hingewiesen werden, dass die Dienstleistung deutschlandweit gilt.

Beispiel: Firma X sitzt in Hamburg und bietet als Dienstleistung Umzüge an, dann darf die Dienstleistung nur einmal in Hamburg unter der PLZ der Firma aufgegeben werden.

Mehrere Filialen/Niederlassungen

Besitzt du mehrere Filialen/Niederlassungen und möchtest an diesen Standorten deine Dienstleistungen anbieten, dann schick uns bitte vorab, um einer Löschung deiner Anzeige vorzubeugen, einen geeigneten Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, Gewerbeschein etc.) zu deinen Standorten an service@kleinanzeigen.de . Im Anschluss daran kannst du jeweils eine Anzeige pro Filiale/Niederlassung aufgeben, in der die Dienstleistung angeboten wird.

Beispiel: Hat Firma X in Hamburg, Berlin und München Filialen/Niederlassungen, dann darf jeweils eine Anzeige zu der Dienstleistung “Umzüge” an diesen Standorten aufgegeben werden.

An welchem Ort darf ich meine Jobs einstellen?

  • Was ist ein Standort?/Welche PLZ ist anzugeben?

Grundsätzlich gilt: Als Standort sollte die PLZ gewählt werden, an der der Job ausgeführt werden soll. Ist die Ausführung des Jobs unabhängig von einem konkreten Standort oder über ein größeres Ballungsgebiet verteilt, dann darf eine Anzeige „in der Mitte des Suchgebiets“ aufgegeben werden und im Anzeigentext darauf hingewiesen werden.

Beispiel: Ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber für Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen einen Fahrer, dann darf in diesem Ballungsgebiet nur eine Anzeige geschaltet werden.

  • Ein Jobangebot/Ein Standort

1 Anzeige erlaubt: Dein Jobangebot muss an dem Ort aufgegeben werden, wo der Job ausgeführt wird.

Beispiel: Firma X sitzt in Hamburg und sucht einen Filialleiter, dann darf das Jobangebot auch nur in Hamburg unter der PLZ der Firma eingestellt werden. Oder ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber einen Fahrer für Berlin, dann soll die zentrale PLZ von Berlin verwendet werden.

  • Mehrere gleiche Jobangebote/Ein Standort

1 Anzeige erlaubt: Wird die gleiche Stelle für verschiedene Filialen im Ort gesucht, dann muss die zentrale PLZ aus dem Ort verwendet und die Stellen in einer Anzeige zusammengefasst werden.

Beispiel: Firma X sucht für seine verschiedenen Filialen in Hamburg Filialleiter, dann darf nur eine Anzeige mit der zentralen PLZ von Hamburg aufgegeben werden. Im Anzeigentext darf zusammengefasst werden, dass für verschiedene Filialen das Jobangebot besteht.

  • Mehrere gleiche Jobangebote/Verschiedene Standorte

1 Anzeige je Ballungsgebiet erlaubt: Wird die gleiche Stelle an verschiedenen Orten gesucht, dann darf in jedem Ballungsgebiet einmal das Jobangebot aufgegeben werden.

Beispiel: Firma X hat an verschiedenen Orten seine Filialen und sucht dafür Filialleiter, dann darf an jedem dieser Orte eine Anzeige aufgegeben werden.

  • Mehrere verschiedene Jobangebote/Ein Standort

1 Anzeige je Angebot erlaubt: Werden verschiedene Stellen an einem Ort gesucht, dann darf für jedes Jobangebot eine Anzeige aufgegeben werden.

Beispiel: Firma X sucht in Hamburg einen Filialleiter und einen Lagerarbeiter, dann dürfen 2 Anzeigen unter der PLZ der Firma aufgegeben werden.

  • Mehrere verschiedene Jobangebote/Verschiedene Standorte

1 Anzeige je Angebot je Ballungsgebiet erlaubt: Sollten mehrere verschiedene Stellen mit unabhängigen Standorten gesucht werden, dann darfst du jeweils 1 Anzeige je Jobangebot je Ballungsgebiet aufgeben.

Beispiel: Ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber für Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Berlin einen Fahrer und einen Filialleiter, dann dürfen insgesamt 4 Anzeigen aufgegeben werden: 1 Fahrer im Raum Berlin mit zentraler PLZ, 1 Fahrer im Raum Bochum/Dortmund/Gelsenkirchen mit zentraler PLZ, 1 Filialleiter im Raum Berlin mit zentraler PLZ, 1 Filialleiter im Raum Bochum/Dortmund/Gelsenkirchen mit zentraler PLZ.

  • Personaldienstleister

Sucht ein Personaldienstleister für eine andere Firma Personal, dann soll das Impressum des Personaldienstleisters angegeben werden.

Beispiel: Sucht ein Personaldienstleister für die Firma X in Hamburg einen Filialleiter, dann muss das Impressum vom Personaldienstleister hinterlegt und für die Anzeige die PLZ von Firma X verwendet werden.

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