Was ist „Sicher bezahlen“ – wie funktioniert der (Ver-) Käuferschutz?

Verhandeln, abholen, vor Ort zahlen – so kennst du Kleinanzeigen. Mit „Sicher bezahlen“ kannst du nun auch sicher neue Lieblingsteile kaufen, die du nicht um die Ecke abholen kannst. Natürlich kannst du Kleinanzeigen weiter so nutzen wie du es gewohnt bist. Und so soll das auch bleiben. Doch nur mit „Sicher bezahlen“ profitierst du von unserem (Ver-)Käuferschutz.

Falls der von dir gekaufte Artikel nicht ankommt oder erheblich von der Beschreibung abweicht, zahlt unser Partner Online Payment Platform (OPP) dir den Kaufpreis zurück. Für diesen Service fällt lediglich eine geringe Gebühr vom vereinbarten Kaufpreis an – diese Gebühr trägt der Käufer.

"Sicher bezahlen" findet ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unserer Website statt! Sei also bitte achtsam und falle nicht auf Phishing Versuche herein. Hier findest du die gängigen Phishing Beispiele.

Verkäuferschutz

Als privater Verkäufer schützen wir dich kostenlos bei der Bezahlung. So kannst du deine Sachen jetzt noch sicherer auch zum Versand anbieten und mehr Interessenten erreichen. Wir schützen dich kostenlos:

  • Vor der Offenlegung deiner Kontodaten – der Käufer sieht deine Zahlungsdaten zu keinem Zeitpunkt
  • Vor allen Risiken des Lastschriftverfahrens – also vor Rücklastschriften, Kontounterdeckung und Kontomissbrauch
  • Vor Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen
  • Vor ungerechtfertigten Beschwerden


Der Verkäuferschutz gilt, wenn

  • du eine versicherte Versandmethode verwendest und
  • an die im Rahmen der Abwicklung übermittelte Adresse verschickst und
  • für Artikel, die den Kleinanzeigen Grundsätzen entsprechen


Der Käufer zahlt den vereinbarten Betrag an unseren Partner Online Payment Platform (OPP). Hier wird dein Geld bis zur Auszahlung sicher verwahrt.

Die Auszahlung deines Geldes erfolgt, sobald der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt. Sollte der Käufer die Bestätigung vergessen, wird dir dein Geld spätestens 14 Tage nach Bezahlung automatisch ausgezahlt. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.

Der Verkäuferschutz kann bei Abholung eines Artikels vor Ort sowie bei Dienstleistungen oder immateriellen Gütern, nicht gewährt werden.

Der Käuferschutz im Detail:

  1. Der Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versendet: Bitte gib dem Verkäufer einen angemessenen Zeitraum von mindestens einer Woche, um den Artikel zu verschicken. Sollte der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg mit Zustellnachweis vorlegen, unterstützt unser Partner OPP beide Parteien bei der Klärung.
  2. Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab. Versuche, alle Fragen mit dem Verkäufer im Vorfeld zu klären. Bitte beachte, dass Kleinanzeigen ein Marktplatz für gebrauchte Artikel ist und diese entsprechende Abnutzungserscheinungen aufweisen können.


Beispiele:

  • Der Artikel ist ein völlig anderer als der in der Artikelbeschreibung beschriebene, zum Beispiel eine CD anstelle eines Buchs, ein Desktop-PC anstelle eines Laptops;
  • Der Artikel ist nicht authentisch, beispielsweise ein gefälschter Artikel oder eine Raubkopie;
  • Es fehlt ein Teil der bestellten Menge, beispielsweise wurden zehn Golfbälle bezahlt, jedoch nur vier geliefert. Oder in der Anzeige wurde beschrieben, dass das Ladekabel des Laptops dabei ist, jedoch wird es nicht mitgeliefert.



Beispiele, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht:

  • Der Artikel funktioniert nicht richtig, in der Artikelbeschreibung war jedoch beispielsweise Folgendes angegeben: „Artikel funktioniert möglicherweise nicht richtig“, „Es fehlen Teile“, „Das Foto zeigt Kratzer oder Beschädigungen“;
  • Der Käufer möchte den Artikel nicht mehr, nachdem er ihn erhalten hat oder der Artikel entspricht nicht den Erwartungen des Käufers, obwohl der Artikel in der Artikelbeschreibung zutreffend beschrieben wurde;
  • Der Artikel ist wie beschrieben, allerdings sind kleiner Kratzer und Gebrauchsspuren zu sehen. Bitte denkt daran, dass Kleinanzeigen ein Marktplatz für gebrauchte Gegenstände ist und daher sind Gebrauchsspuren in der Regel normal. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt den Verkäufer vorab nach Kratzern.
  • Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich. Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als Türkis.


Der Käuferschutz ist für Dienstleistungen und virtuelle Güter (bspw. Versand per E-Mail/Download) ausgeschlossen. Er sollte außerdem nur genutzt werden, wenn Artikel per Post/Paket verschickt werden – er ist nicht geeignet, wenn Käufer und Verkäufer sich auf eine Übergabe vor Ort einigen.

Gebühren für den Käuferschutz


Als Käufer schützt dich „Sicher bezahlen“ falls deine Bestellung nicht ankommt oder erheblich von der Angebotsbeschreibung abweicht. Dafür fällt eine geringe Gebühr an. Diese wird dir angezeigt, bevor die Bestellung abgeschlossen wird. Die Gebühr setzt sich zusammen aus

  1. einer geringen Pauschale von 0,50 € sowie
  2. 4,5 % des Preises, auf den du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast.


Beispiel: Du einigst dich mit dem Verkäufer auf 50 Euro – die Gebühr beträgt in diesem Fall günstige 2,75 Euro (0,50 Euro plus 4,5 Prozent von 50 Euro).


Als Verkäufer fallen für dich keine Gebühren an, sollte sich der Käufer für die Nutzung von „Sicher bezahlen“ entscheiden. Bezahlt ein Käufer mit „Sicher bezahlen“, profitierst du automatisch von dem kostenlosen Verkäuferschutz.

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