Rechtliche Hinweise zum Handeln bei Kleinanzeigen: Tipps für gewerbliche Kunden


Beim gewerblichen Handel müssen verschiedene Gesetze beachtet werden. Davon bildet auch Kleinanzeigen keine Ausnahme. Umso mehr wenn die anschließende Korrespondenz (zum Beispiel per E-Mail) mit dem Kunden zu einem Vertragsschluss führt.

Auf diesen Seiten haben wir für Sie Grundlagen für den Handel bei Kleinanzeigen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass rechtliche Informationen bei allen aktiven Angeboten stets auf dem aktuellen Stand sein müssen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. Kleinanzeigen übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

Welche Informationspflichten habe ich als gewerblicher Anbieter wenn ich im Wege des Fernabsatzes verkaufe?

Wer als gewerblicher Anbieter Kleinanzeigen nutzt, muss insbesondere auf die folgenden Punkte achten:

1. Vollständiges Impressum mit Link zur Plattform der EU-Kommission für Online-Streitbeilegung

Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht). Nach § 5 TMG muss das Impressum unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Anbieters, bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
  • bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden


Bei weiteren Fragen zu § 5 TMG oder zur Gestaltung und Platzierung Ihrer Impressumsangaben wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Link zur Plattform der EU-Kommission für Online-Streitbeilegung

Bitte beachten Sie, dass Sie auch unbedingt einen anklickbaren Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) vorhalten müssen.

Ergänzen Sie daher den nachfolgenden Text direkt unterhalb Ihrer Impressumsangaben:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.er/consumer/odr

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich keine anklickbaren Links in Anzeigen möglich sind. Eine Ausnahme stellt lediglich der o.g. Link dar.

Neben Impressum müssen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (sofern vorhanden), Datenschutzhinweise und Widerrufsbelehrung bereits im Feld Rechtliche Angaben dargestellt werden.

2. Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweisen

Als gewerblicher Verkäufer können Sie Ihre Geschäftsbeziehungen durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinfachen und bestimmte gesetzliche Regelungen ergänzen und/oder ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brauche ich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für gewerbliche Verkäufer, allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Jedoch sind Sie als gewerblicher Verkäufer in der Regel verpflichtet, ein Widerrufsrecht einzuräumen und weitergehende Informationspflichten zu erfüllen, sofern Sie online handeln. Hierfür kann sich die Verwendung von AGB empfehlen. Zudem sind AGB sinnvoll, um die Vertragsbeziehungen mit allen Kunden einheitlich zu gestalten. Sie vereinfachen mit AGB Ihren Geschäftsverkehr und vermeiden Unstimmigkeiten und damit ggf. durch Gerichtsverfahren entstehende Kosten.

Bitte beachten Sie: AGB liegen vor, wenn vorformulierte Regelungen für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden bzw. verwendet werden sollen (§ 305 BGB). Wenn Sie also eine bestimmte Regelung mehrfach (es genügt bereits eine zwei- oder dreimalige Anwendung) in Ihren Angeboten verwenden, liegt automatisch eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor. Die Verwendung von AGB unterliegen besonderen rechtlichen Voraussetzungen beziehungsweise Einschränkungen, d.h. es gibt Regelungen, die in AGB unwirksam sein können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Regelung ausdrücklich als AGB bezeichnen. Ist eine Klausel unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt (§ 306 Abs. 2 BGB). Der Vertrag bleibt zwar im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). Die Verwendung von unwirksamen Klauseln in AGB kann jedoch als Wettbewerbsverstoß geahndet werden. So besteht die Möglichkeit, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil?

AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer den Käufer bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, dem Käufer die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft und der Käufer mit ihrer Geltung einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Diese Anforderungen erfüllen Sie, wenn Sie dem Käufer die AGB gut sichtbar und vollständig in Ihrer Anzeige zur Verfügung stellen.

Sie können Ihre AGB, in dem Feld "Rechtliche Angaben" direkt online hinterlegen, bitte lesen Sie hierzu > Was muss ich beim Hinterlegen der rechtlichen Angaben beachten?

Wenn Sie weitere Fragen zu der Verwendung von AGB haben, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten zu lassen.

Datenschutzhinweise

Als Verkäufer müssen Sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung kennen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der DSGVO einhalten.

Dazu gehört auch die Anzeige Ihrer Datenschutzerklärung. Darin informieren Sie Ihre Kunden, wie Sie die von ihren Kunden erfassten personenbezogene Daten verarbeiten und wie sie ihre Rechte in Bezug auf die von Ihnen gespeicherten Daten wahrnehmen können.

Auf der offiziellen DSGVO Website der EU finden Sie alles Wissenswerte über die Datenschutz-Grundverordnung und auch die notwendigen Schritte, die Sie unternehmen müssen, um personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.


> Was muss ich beim Hinterlegen der rechtlichen Angaben beachten?

3. Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht

Welche Verträge unterliegen dem Fernabsatzrecht?

Das Fernabsatzrecht gilt nach § 312c Abs.1 BGB für Verkäufer, die als Unternehmer Verträge mit einem Verbraucher z.B. über das Internet schließen.

Welche Informationen muss ich vor Vertragsschluss mitteilen?

Nach § 312d Abs. 1 BGB und Art. 246a EGBGB müssen Sie als Unternehmer dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags bestimmte Informationen zur Verfügung stellen und diese klar und verständlich darstellen.

Dazu zählen unter anderem:

  • die wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
  • die Identität und Anschrift des Unternehmers, d.h. Firmenname und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung maßgeblich ist
  • Telefonnummer und gegebenenfalls Telefaxnummer und E-Mail-Adresse
  • Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben bzw. in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung
  • alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können
  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss
  • das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren
  • gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien,
  • Information über das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts, dessen Bedingungen, Fristen, das Verfahren für die Ausübung, Kosten der Rücksendung der Waren sowie die Rechtsfolgen des Widerrufs
  • die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss gem. § 312i Abs. 1 S.1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c Nr. 1 EGBGB führen


Welche Informationen muss ich nach Vertragsschluss mitteilen?

Gem. § 312f Abs. 2 BGB sind Sie verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Mit der Zurverfügungstellung auf einem dauerhaften Datenträger ist gemeint, dass eine Speicherung der Informationen möglich sein muss, ohne dass sie von Ihnen nachträglich verändert werden können (z.B. E-Mail oder PDF-Datei). Es ist nicht ausreichend, die Informationen nur auf der Webseite wiederzugeben, d.h. ein Verweis auf Ihre Anzeige auf Kleinanzeigen genügt nicht.

Diese Bestätigung muss die in Art. 246a EGBGB genannten Angaben enthalten.

Was passiert, wenn ich die Informationen nicht oder nicht vollständig mitteile?

Eine Verletzung der oben genannten Informationspflichten bzw. Fehler bei der Unterrichtung über das Widerrufsrecht führen dazu, dass die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts überhaupt nicht zu laufen beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Waren bzw. Vertragsschluss, vgl. § 356 Abs. 3 S. 2 BGB.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

4. Angaben zum Widerrufsrecht

Was ist das Widerrufsrecht?

Private Käufer (Verbraucher) haben bei Online-Käufen von gewerblichen Händlern (Unternehmern) das Recht, den gekauften Artikel innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zurückzugeben (§ 312g Abs. 1 BGB).

Das Widerrufsrecht gilt grundsätzlich für alle über das Internet abgeschlossenen Verträge. Es gibt jedoch einige gesetzlich festgelegte Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB), in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht oder erlischt. Dazu zählen beispielsweise Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, die schnell verderben oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, Ton- oder Videoaufnahmen als auch Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts

Die gesetzliche Frist für das Widerrufsrecht beträgt gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss bzw. mit Erhalt der Waren. Die Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, bevor der Verkäufer seine gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB erfüllt hat.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Ware.

Folgen eines Widerrufs und Rückabwicklung des Vertrages

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, es sei denn, der Verkäufer hat angeboten, die Waren abzuholen. (§ 357 Abs. 1, Abs. 5 BGB). Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts bei der Rücksendung trägt der Verkäufer, § 355 Abs. 3 S. 4 BGB. Der Verkäufer ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis sowie etwaige sonstige Zahlungen des Verbrauchers zu erstatten. Dies gilt für die Versandkosten nur soweit wie sie die angebotene günstigste Standardlieferungsart nicht übersteigen.Hat der Verkäufer nicht angeboten die Waren abzuholen, darf er die Rückzahlung solange verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher deren Absendung nachweist.

Wer trägt die Kosten für die Hin- und Rücksendung?

Widerruft der Verbraucher den Kaufvertrag, so hat der Verkäufer ihm den Kaufpreis nebst Versandkosten zu erstatten soweit letztere nicht über die Kosten für die angebotene günstigste Standardlieferungsart hinausgehen. Die Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Käufer, wenn er darüber zuvor unterrichtet wurde. Bei nicht paketfähigen Waren (Speditionsware) sind dabei die Rücksendekosten bereits zu beziffern bzw. – wenn diese vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können – zu schätzen.

Muss die Ware in der Originalverpackung zurückgesendet werden?

Das Widerrufsrecht darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Verbraucher die Ware in der Originalverpackung zurücksendet. Derartige Einschränkungen sind unzulässig.

Wertersatz im Falle der unvollständigen oder beschädigten Rückgabe der Ware und Nutzungsersatz

Gemäß § 357 Abs. 7 BGB hat der Käufer Wertersatz für den Wertverlust der Ware zu leisten, wenn dieser auf einen Umgang mit der Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war und der Verkäufer den Käufer entsprechend Art. 246a §1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

Einen Ersatzanspruch für gezogene Nutzungen gibt es nicht.

Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Wir empfehlen die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung sowie das amtliche Muster-Widerrufsformular zu verwenden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Für die Erklärung ist keine besondere Form vorgeschrieben, sodass auch ein telefonischer Widerruf möglich ist. Da der Widerruf durch den Verbraucher jedoch eindeutig zu erklären ist, sollte die Rücksendung mit einem Hinweis auf die Ausübung des Widerrufsrechts verbunden werden.

Wichtige Hinweise:
Kleinanzeigen übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die amtliche Musterbelehrung oder einzelne darin enthaltene Formulierungen aufgrund neuer gerichtlicher Entscheidungen einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Ihre Verwendung bietet keinen absolute Schutz gegen Abmahnungen, da eine Abmahnung auch unabhängig von ihrer juristischen Durchsetzbarkeit ausgesprochen werden kann. Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung kann eine einzelfallbezogene Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen anwaltlich beraten.

Sollten Sie in der Vergangenheit gegenüber einem Mitbewerber wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben bzw. eine einstweilige Verfügung oder ein rechtskräftiges Urteil kassiert haben, sollten Sie das neue amtliche Muster auf keinen Fall ungeprüft übernehmen. Eine Unterlassungsverpflichtung bleibt auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage wirksam. Sie sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob und inwiefern das neue amtliche Muster an Ihre konkrete Situation anpasst werden muss bzw. ob Sie eine bestehende Unterlassungserklärung kündigen müssen.

Muster-Widerrufsbelehrung

Bitte tragen Sie Ihre Daten in die Belehrung ein und entfernen Sie die für die Anmerkungen eingefügten Fußnotenziffern. Wenn Sie Waren verkaufen, die unter die Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB fallen, weisen Sie in Ihrer Widerrufsbelehrung bitte darauf hin, dass für diese Waren kein Widerrufsrecht besteht.

Hierzu zählen:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
  • versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.


Erwähnen Sie ausschließlich die Ausnahmen, welche auf die von Ihnen verkauften Waren auch zutreffen!

Wichtig: Wenn Sie möchten, dass der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt, müssen Sie ihn darüber vorab informieren.


Die folgende Belehrung entspricht dem neuen vom Gesetzgeber in Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB bereitgestellten und ab 13.06.2014 gültigen Muster für die Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag [1]. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( [2] ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.[3]
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.[4][5][6]


Gestaltungshinweise:

1. Fügen Sie einen der folgenden in Anführungszeichen gesetzten Textbausteine ein:

  • a. im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses.“;
  • b. im Falle eines Kaufvertrags: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
  • c. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
  • d. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;
  • e. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: „, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“

2. Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein.

3. Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.“

4. Im Falle von Kaufverträgen, in denen Sie nicht angeboten haben, im Falle des Widerrufs die Waren selbst abzuholen, fügen Sie Folgendes ein: „Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.“

5. Wenn der Verbraucher Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat:

  • a. Fügen Sie ein:
    § „Wir holen die Waren ab.“ oder
    § „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.“

  • b. Fügen Sie ein:
    § „Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.“;
    § „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.“;
    § Wenn Sie bei einem Fernabsatzvertrag nicht anbieten, die Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen, und die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von … EUR [Betrag einfügen].“, oder, wenn die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können: „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa … EUR [Betrag einfügen] geschätzt.“ oder
    § Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab.“

  • c. Fügen Sie ein: „Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“

6. Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

Muster-Widerrufsformular

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
  • Bestellt am ()/erhalten am ()
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen



Sie können dieses Muster-Widerrufsformular anpassen und zusammen mit Ihrer Widerrufsbelehrung in den rechtlichen Angaben zur Verfügung stellen.

Bei Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Platzierung des Muster-Widerrufsformulars lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten.

Wie gestalte ich meine Anzeigen und wie kommt über Kleinanzeigen ein Vertrag zustande?

1. Wo kann ich die rechtlichen Angaben bei Kleinanzeigen hinterlegen und was sollte ich dabei beachten?

Die oben angegebenen Informationen können Sie bei Kleinanzeigen im Feld “Rechtliche Angaben” hinterlegen. Um rechtliche Angaben hinzufügen zu können, brauchen Sie zwingend einen gewerblichen Account. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Account von privat auf gewerblich umstellen.

Für gewerbliche Nutzer ohne Kleinanzeigen PRO:

  • Rechtliche Angaben können beim Erstellen einer Anzeige eingegeben werden
  • Nur manuell und für jede Anzeige einzeln möglich


Für gewerbliche Nutzer mit Kleinanzeigen PRO:

  • Rechtliche Angaben unter "Meins" bei "Unternehmensseite" unter "Rechtliche Angaben" erstellen
  • die Angaben erscheinen dann bei allen neu aufgegebenen Anzeigen
  • Sollen die Angaben auch für bestehende Angaben geändert werden, setzen Sie bitte einen Haken bei "Diese aktualisierten rechtlichen Angaben für alle meine Anzeigen und Unternehmensseite übernehmen. Hinweis: Die Aktualisierung findet im Hintergrund statt und kann einige Zeit in Anspruch nehmen."

2. Wie kann über Kleinanzeigen ein Vertrag zustande kommen?

Die Kommunikation mit Interessenten und damit Ihren potentiellen Kunden kann auf verschiedene Weise erfolgen. Ihre Kleinanzeigen sind - ähnlich wie es ein Schaufenster ist - die Präsentation Ihrer angebotenen Waren. Da Sie beim Online-Kauf verpflichtet sind bestimmte Informationen bereitzustellen, gibt es hier ein paar Tipps wie Sie Ihre Anzeige gestalten und wie Sie mit Ihren Kunden kommunizieren können:

  • Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Informationspflichten erfüllen, stellen Sie in Ihrer Anzeige klar, dass es sich dabei noch nicht um ein konkretes Angebot handelt, das lediglich angenommen werden muss. Es ist vielmehr eine Einladung, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Das kann z.B. erfolgen, indem Sie schreiben:

    “Diese Anzeige stellt noch kein verbindliches Angebot dar, ebenfalls ist es keine Aufforderung an Sie, ein verbindliches Angebot machen. Schreiben Sie mir gerne woran Sie Interesse haben und ich mache Ihnen ein Angebot.”

  • Erklären Sie in Ihrer Anzeige, wo Ihre rechtlichen Angaben zu finden sind. Das kann beispielsweise so aussehen:

    “Mein Impressum sowie weitere rechtliche Informationen (z.B. AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung inkl. dem Musterwiderrufsformular) finden Sie unter dem Anzeigentext im Feld “Rechtliche Angaben”, welches sich durch Anklicken öffnet.”


  • Sollte ein Kunde Ihnen bereits über das Nachrichtensystem ein Angebot machen oder der Ansicht sein, dass Ihre Anzeige bereits ein Angebot sei, machen Sie ihm oder ihr deutlich, dass ein Angebot nur von Ihnen ausgeht.

  • Wenn Sie dem Kunden ein Angebot machen, erfragen Sie vorab die E-Mail-Adresse. So können Sie ihm alle notwendigen Informationen vor Vertragsschluss übermitteln. Ihrer E-Mail können Sie dann die Informationen Ihrer rechtlichen Angaben (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und ggf. weitere Dokumente) per PDF als Anhang beifügen.

Was muss ich als gewerblicher Nutzer bezüglich der Grundsätze und Nutzungsbedingungen auf Kleinanzeigen beachten?

Um als gewerblicher Anbieter die Kleinanzeigen Plattform zu nutzen, müssen Sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen unsere und Grundsätze beachten und einhalten.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den Grundsätzen und Nutzungsbedingungen für gewerbliche Anbieter. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den folgenden Seiten:Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den Grundsätzen und Nutzungsbedingungen für gewerbliche Anbieter. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den folgenden Seiten:

Standort der Waren und Dienstleistungen

Kleinanzeigen ist eine lokale Plattform zu deren Grundsätzen gehört, dass Sie Ihre Anzeigen an dem Standort in Deutschland schalten müssen, an dem sich Ihre Ware befindet oder von dem aus Sie das Dienstleistungsangebot erbringen bzw. an dem der Sitz Ihres Unternehmens ist. Mit unseren Grundsätzen stellen wir sicher, dass eine persönliche Abholung der Ware oder Wahrnehmung der angebotenen Dienstleistung nicht ausgeschlossen ist.

Kleinanzeigen ist bewusst, dass aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Krise viele Geschäfte zur Zeit geschlossen sind und dadurch keine Abholung der Ware im Ladengeschäft angeboten werden kann.

Für den Zeitraum der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen erweitern wir aus diesem Grund unsere Grundsätze und ermöglichen Ihnen, Waren ausschließlich über den Versand zu verkaufen. Bitte beachten Sie, dass hierfür trotzdem die Voraussetzung gilt, dass Sie ein Ladengeschäft bzw. einen Standort haben, an dem Sie außerhalb der Krise regulär Ihre Waren anbieten.

Weitere Informationen in unseren Grundsätzen

Anzahl der gewerblichen Nutzerkonten

Jeder Nutzer darf sich für die private Nutzung und für eine gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung der Kleinanzeigen-Dienste jeweils nur einmal bei den Kleinanzeigen-Diensten registrieren.

Ausnahme: Besitzen Sie als gewerblicher Nutzer mehrere Filialen/Niederlassungen und möchten die gleichen Produkte an diesen Standorten inserieren, dann schicken Sie uns bitte vorab, um einer Löschung der Anzeige vorzubeugen, einen geeigneten Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, gewerbliche Mietverträge, Gewerbeschein etc.) zu Ihren Standorten an service@ebay-kleinanzeigen.de. Mit erfolgter Prüfung und Freigabe durch unseren Kundensupport können Sie im Anschluss daran jeweils eine Anzeige pro Filiale/Niederlassung aufgeben, in der sich das Produkt befindet.

Weitere Informationen in unseren Nutzungsbedingungen

Anzeigenduplikate

Geben Sie Ihre Anzeige nur einmalig auf. Anzeigenduplikate sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Anzeigen, die trotz Unterscheidung, dasselbe Angebot/Gesuch beinhalten. Bei Dienstleistungen gilt: Fassen Sie Ihr Dienstleistungsangebot in einer Anzeige zusammen.

Weitere Informationen in unseren Grundsätzen

Unzulässige Artikel und Dienstleistungen

Der Handel mit Produkten bei Kleinanzeigen ist prinzipiell zulässig, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen nationale oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es zu Artikeln und Dienstleistungen spezielle Grundsätze für die Nutzung von Kleinanzeigen.

Eine Übersicht finden Sie in den Grundsätzen

Deutschlandweit Anzeigen aufgeben

Das Einstellen von Anzeigen in mehreren Städten ist nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihre Anzeige an dem Ort ein, wo der Artikel sich befindet. Ausnahme: Ihr Unternehmen hat mehrere Standorte/Filialen. Lesen Sie hierzu Anzahl der gewerblichen Nutzerkonten aufgeben

Weitere Informationen zur Anzeigenschaltung

Einstellen von Dienstleistungen oder Jobangeboten

An welchem Ort darf ich meine Dienstleistungen einstellen?

  • Eine Filiale/Niederlassung

Stelle deine Dienstleistung an dem Ort ein, an dem sich dein Firmensitz befindet. Bitte fasse dein Dienstleistungsangebot in einer Anzeige zusammen. Es kann im Anzeigentext darauf hingewiesen werden, dass die Dienstleistung deutschlandweit gilt.

Beispiel: Firma X sitzt in Hamburg und bietet als Dienstleistung Umzüge an, dann darf die Dienstleistung nur einmal in Hamburg unter der PLZ der Firma aufgegeben werden.

  • Mehrere Filialen/Niederlassungen

Besitzt du mehrere Filialen/Niederlassungen und möchtest an diesen Standorten deine Dienstleistungen anbieten, dann schick uns bitte vorab, um einer Löschung deiner Anzeige vorzubeugen, einen geeigneten Nachweis (z.B. Handelsregisterauszüge, gewerbliche Mietverträge, Gewerbeschein etc.) zu deinen Standorten an service@ebay-kleinanzeigen.de. Im Anschluss daran kannst du jeweils eine Anzeige pro Filiale/Niederlassung aufgeben, in der die Dienstleistung angeboten wird.

Beispiel: Hat Firma X in Hamburg, Berlin und München Filialen/Niederlassungen, dann darf jeweils eine Anzeige zu der Dienstleistung “Umzüge” an diesen Standorten aufgegeben werden.



An welchem Ort darf ich meine Jobs einstellen?

  • Was ist ein Standort?/Welche PLZ ist anzugeben?

Grundsätzlich gilt: Als Standort sollte die PLZ gewählt werden, an der der Job ausgeführt werden soll. Ist die Ausführung des Jobs unabhängig von einem konkreten Standort oder über ein größeres Ballungsgebiet verteilt, dann darf eine Anzeige „in der Mitte des Suchgebiets“ aufgegeben werden und im Anzeigentext darauf hingewiesen werden.

Beispiel: Ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber für Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen einen Fahrer, dann darf in diesem Ballungsgebiet nur eine Anzeige geschaltet werden.

  • Ein Jobangebot/Ein Standort

1 Anzeige erlaubt: Dein Jobangebot muss an dem Ort aufgegeben werden, wo der Job ausgeführt wird.

Beispiel: Firma X sitzt in Hamburg und sucht einen Filialleiter, dann darf das Jobangebot auch nur in Hamburg unter der PLZ der Firma eingestellt werden. Oder ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber einen Fahrer für Berlin, dann soll die zentrale PLZ von Berlin verwendet werden.

  • Mehrere gleiche Jobangebote/Ein Standort

1 Anzeige erlaubt: Wird die gleiche Stelle für verschiedene Filialen im Ort gesucht, dann muss die zentrale PLZ aus dem Ort verwendet und die Stellen in einer Anzeige zusammengefasst werden.

Beispiel: Firma X sucht für seine verschiedenen Filialen in Hamburg Filialleiter, dann darf nur eine Anzeige mit der zentralen PLZ von Hamburg aufgegeben werden. Im Anzeigentext darf zusammengefasst werden, dass für verschiedene Filialen das Jobangebot besteht.

  • Mehrere gleiche Jobangebote/Verschiedene Standorte

1 Anzeige je Ballungsgebiet erlaubt: Wird die gleiche Stelle an verschiedenen Orten gesucht, dann darf in jedem Ballungsgebiet einmal das Jobangebot aufgegeben werden.

Beispiel: Firma X hat an verschiedenen Orten seine Filialen und sucht dafür Filialleiter, dann darf an jedem dieser Orte eine Anzeige aufgegeben werden.

  • Mehrere verschiedene Jobangebote/Ein Standort

1 Anzeige je Angebot erlaubt: Werden verschiedene Stellen an einem Ort gesucht, dann darf für jedes Jobangebot eine Anzeige aufgegeben werden.

Beispiel: Firma X sucht in Hamburg einen Filialleiter und einen Lagerarbeiter, dann dürfen 2 Anzeigen unter der PLZ der Firma aufgegeben werden.

  • Mehrere verschiedene Jobangebote/Verschiedene Standorte

1 Anzeige je Angebot je Ballungsgebiet erlaubt: Sollten mehrere verschiedene Stellen mit unabhängigen Standorten gesucht werden, dann darfst du jeweils 1 Anzeige je Jobangebot je Ballungsgebiet aufgeben.

Beispiel: Ein Lieferservice hat seinen Sitz in Hamburg, sucht aber für Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Berlin einen Fahrer und einen Filialleiter, dann dürfen insgesamt 4 Anzeigen aufgegeben werden: 1 Fahrer im Raum Berlin mit zentraler PLZ, 1 Fahrer im Raum Bochum/Dortmund/Gelsenkirchen mit zentraler PLZ, 1 Filialleiter im Raum Berlin mit zentraler PLZ, 1 Filialleiter im Raum Bochum/Dortmund/Gelsenkirchen mit zentraler PLZ.

  • Personaldienstleister

Sucht ein Personaldienstleister für eine andere Firma Personal, dann soll das Impressum des Personaldienstleisters angegeben werden.

Beispiel: Sucht ein Personaldienstleister für die Firma X in Hamburg einen Filialleiter, dann muss das Impressum vom Personaldienstleister hinterlegt und für die Anzeige die PLZ von Firma X verwendet werden.

Weitere Informationen zu Dienstleistungen und Jobangeboten

Verwendung von Links

Grundsätzlich ist das Schalten reiner Werbung für Webseiten, Portale oder Firmen auf Kleinanzeigen verboten.

Ein Link zu einer Internetseite darf im Anzeigentext oder in einer Nachricht lediglich erwähnt werden, wenn dieser als weiterführende Information zum bei Kleinanzeigen angebotenen Artikel, der Dienstleistung oder dem Job, dient.

Die Angabe einer Internetseite im Anzeigentext oder via Nachricht ist des Weiteren nicht gestattet, wenn:

  • deren Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften oder die gute Sitte verstoßen
  • der Betreiber der Website nicht mit der Verlinkung einverstanden ist
  • diese zu Auktionen, Kleinanzeigen oder allgemein Angeboten von Wettbewerbern von Kleinanzeigen führt
  • oder sogenannte URL-Shortener verwendet werden.


Weitere Informationen in unseren Grundsätzen

Preisangaben für Waren und Leistungen

Alle Waren haben ihren Preis. Und den wollen und sollen die Verbraucher auf den ersten Blick erkennen. Für einen fairen Wettbewerb und transparente Preispolitik müssen daher Preise auf unserer Plattform immer als Gesamtpreise angegeben werden. Das ist rechtlich festgesetzt:

Als gewerblicher Anbieter bei Kleinanzeigen müssen die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) eingehalten werden. Nach § 1 Abs. 1 PAngV müssen für alle Waren und Leistungen Preise angegeben werden, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (sog. Gesamtpreise). Eine konkrete Rechtsberatung können und dürfen wir Ihnen nicht leisten, lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt rechtlich beraten, wenn Sie Fragen zur Angabe von Preisen auf Kleinanzeigen haben.

Sobald Sie sich mit Ihrem Kunden auf die Waren geeinigt haben, die Sie verkaufen möchten, teilen Sie ihm/ihr mit, wie hoch die entsprechenden Versandkosten hierfür sind.

Hinweise für Autoverkäufer

Für gewerbliche Nutzer ist das Inserieren von bis zu zwei Autos innerhalb von 30 Tagen kostenlos. Ab der dritten Anzeige fällt eine Einstellgebühr in Höhe von 9,95 EUR (inkl. MwSt.) pro Anzeige an. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Anzeige beträgt 60 Tage.



Hinweise für Immobilienmakler

Für gewerbliche Nutzer ist das Inserieren von Immobilien ab der ersten Anzeige kostenpflichtig. Es fällt pro Anzeige eine Einstellgebühr in Höhe von 19,95 EUR (inkl. MwSt.) an. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Anzeige beträgt 60 Tage

Alternativ können Sie mithilfe unserer Anzeigenpakete für Immobilienanbieter Ihre Immobilien ganz einfach zu Kleinanzeigen exportieren.

Weitere Informationen zu Anzeigenpaketen für Immobilienprofis