Fördermöglichkeiten für deine Dämmung
11.10.2022 | von Kleinanzeigen
11.10.2022 | von Kleinanzeigen
Dein Haus ist nicht besonders energieeffizient und du möchtest das mit einer neuen Fassadendämmung ändern? Dann lass dich von den hohen Preisen für Material und Montage nicht abschrecken. Der Staat gibt dir einen Zuschuss zu deiner Dach- oder Fassadendämmung. Auf diese Weise möchte er einen Anreiz liefern, dass du und viele andere ihr Eigenheim dämmen und somit weniger Energie verbrauchen. Das spart Ressourcen und ist insgesamt einfach umweltfreundlicher!
Wenn du eine Förderung für deine Wärmedämmung benötigst, wendest du dich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide handeln im Auftrag der Bundesregierung, bieten aber verschiedene Förderprogramme. Wir erklären dir, in welchem Fall du dich an welches Förderinstitut wenden solltest und welche Voraussetzungen du für den Zuschuss zur Dachdämmung beziehungsweise Fassadendämmung erfüllen musst. Bedenke, dass du die Förderprogramme von KfW und BAFA nicht miteinander kombinieren darfst. Du kannst immer nur bei einem der beiden Institute einen Antrag stellen.
Das BAFA ist die richtige Anlaufstelle, wenn das Haus bereits steht und du lediglich vorhast, die Dämmung zu erneuern. Die Förderung beträgt eine Höhe von 15 % der Kosten, die für deine Dämmung anfallen. Von deiner Abrechnung für neue DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme bekommst du also einen ordentlichen Anteil rückerstattet. Allerdings dürfen die Gesamtkosten 2.000 Euro nicht unter- und 60.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Du bekommst also maximal eine Förderung von 9.000 Euro.
Tipp: Übrigens kannst du die Förderung beim BAFA nicht nur für die Dämmung von Fassade oder Dach wie zum Beispiel einer Zwischensparrendämmung beantragen. Auch der Einbau von Fenstern oder Türen, die zu einer besseren Wärmeisolierung führen, wird gefördert!
Bei der BAFA kannst du als Privatperson einen Antrag für eine Fassaden- oder Dachbodendämmung stellen. Darüber hinaus sind weitere Personengruppen berechtigt. Einige davon sind vielleicht für dich relevant. Auch als Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätiger besteht die Möglichkeit zur Förderung. Wenn du in einer Wohneigentümergemeinschaft bist, kannst du gemeinsam mit allen Mitgliedern den Zuschuss für die Hausdämmung beantragen.
Nachdem du deinen Antrag gestellt hast, wird er vom BAFA geprüft. Du bekommst den Zuschuss vom Staat nur, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst. Damit du keine unnötige Ablehnung erfährst, haben wir diese hier übersichtlich für dich aufgelistet:
Das Gebäude befindet sich in Deutschland
Die Dämmung verbessert das energetische Niveau des Gebäudes
Du hast keine Förderung für das gleiche Projekt von der KfW erhalten
Du hast einen Energieeffizienz-Experten hinzugezogen
Wenn einzelne Maßnahmen nicht ausreichen, um dein Haus effektiv zu dämmen, wendest du dich besser an die KfW. Die Förderbank bietet ein Programm für die umfangreiche Sanierung von Gebäuden aus Energie-Effizienz-Gründen. Die KfW fördert einen Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Du kannst den Zuschuss nicht nur bei einer Sanierung, sondern auch beim Neubau beantragen. Dein Vorteil zu einem klassischen Kredit bei der Bank liegt darin, dass du weniger zurückzahlen musst. Denn du erhältst einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 %.
Auch die Förderung der KfW ist an einige Bedingungen geknüpft, die du erfüllen müsst, damit der Antrag gestattet wird. Einige davon sind ähnlich wie beim BAFA. Andere unterscheiden sich. Wir erklären dir, worauf es ankommt:
Nach der Sanierung entspricht das Gebäude einem Effizienzhaus 85 oder einem Effizienzhaus Denkmal
Auch bei der KfW musst du einen Energie-Effizienz-Experten an der Planung teilhaben lassen
Du benötigst einen Finanzpartner, der den Kredit für dich bei der KfW beantragt
Bei einem Effizienzhaus spielen zwei wichtige Werte eine Rolle: Die Primärenergie und der Transmissionswärmeverlust. Bei einem Effizienzhaus 85 liegt der Verbrauch der Primärenergie bei 85 % und der Verlust der Transmissionswärme bei 100 %. Je geringer die Zahl im Energieausweis deines Hauses ist, desto niedriger ist der Energieverbrauch. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht beispielsweise nur 70 % Primärenergie im Vergleich zu herkömmlichen Häusern. Bei einem Effizienzhaus 55 liegt der Verbrauch sogar nur bei 55 %.
Eine weitere Form der Förderung ist die steuerliche Absetzbarkeit von Wärmedämmungen. Wenn du bereits im Jahr 2020 oder 2021 eine energetische Sanierung vorgenommen hast, kannst du die Aufwendungen dafür in deiner Steuererklärung geltend machen. Über einen Zeitraum von drei Jahren darfst du 20 % der Kosten absetzen. In den ersten beiden Jahren gibst du jeweils 7 % und im letzten Jahr 6 % an. Der Gesamtbetrag darf jedoch 40.000 Euro nicht überschreiten.
Verschiedene Arten der Förderung stehen zur Verfügung
Einzelmaßnahmen können mit bis zu 9.000 Euro durch das BAFA gefördert werden
Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus kannst du einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen
Steuerliche Entlastungen sind ein weiterer attraktiver Anreiz