Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7)

Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, welche Informationen zu Geschäften auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Mit dem PStTG hat der Gesetzgeber eine europäische Richtlinie namens „DAC7“ in nationales Recht umgesetzt.

Mit den neuen gesetzlichen Regeln möchte der Gesetzgeber mehr Steuergerechtigkeit erreichen, indem unter anderem dem Handeln sogenannter Scheinprivater Einhalt geboten werden soll. Scheinprivate sind Anbieter, die ihr Handeln als privat deklarieren, obwohl sie tatsächlich gewerblich handeln. Damit umgehen sie unter anderem die Pflichten, die dir als Verbraucher umfangreiche Gewährleistungs-, Widerrufs- und Rückgaberechte einräumen.

Uns haben viele Fragen erreicht – auf dieser Seite klären wir die häufigsten von ihnen.

Das Wichtigste zuerst

Es geht ausschließlich um Verkäufe. Außerdem: Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.

Wir übermitteln ausschließlich Informationen zu Transaktionen an die Finanzbehörden, bei denen wir mit Sicherheit wissen, dass es sich um eine erfolgreiche Transaktion (also einen abgeschlossenen Verkauf) handelt. Eine Übersicht deiner erfolgreichen Transaktionen findest du bei unserem Partner OPP (siehe Frage Wo finde ich Informationen zur Zahl und dem Wert meiner Transaktionen?). Du musst aktuell nichts tun.

Welche Folgen hat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft auf Kleinanzeigen ausschließlich private Verkäufer, die innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Verkaufs- oder Einnahmegrenzen überschreiten:

- mindestens 30 Transaktionen abgeschlossen und/oder
- 2.000 Euro (oder mehr) verdient

Sobald du die Grenzen über erfolgreiche Transaktionen erreichst, informieren wir dich über die nächsten Schritte. Neben den Verkaufsdaten, die du bei unserem Zahlungsdienstanbieter OPP sehen kannst, werden wir dich gegebenenfalls bitten, fehlende Angaben (siehe Frage Welche Daten werden wann und an wen übermittelt?) nachzureichen. Wenn wir schließlich Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, informieren wir dich erneut über den Umfang und Inhalt der übermittelten Daten.

Ich kaufe viel gebraucht – betrifft mich das neue Gesetz?

Nein. Es geht dabei ausschließlich um Verkäufer – das Gesetz spricht von „Anbietern“.

Muss ich jetzt auf meine Verkäufe Steuern bezahlen?

Wie so oft kommt es auf den konkreten Fall an. Selbst wenn du die Grenzwerte erreichen solltest, dürfte die Übermittlung der Informationen an die Steuerbehörden in der Regel keine Folgen für deine persönliche Steuerschuld haben.

Denn private Veräußerungsgeschäfte mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind von der Steuerpflicht ausgenommen. Auch für die Veräußerung von Gegenständen, die nicht dem täglichen Gebrauch dienen, gilt oft Steuerfreiheit. Ohnehin müsstest du lediglich Gewinne versteuern – wenn du also durch den Verkauf mehr erlöst als du zuvor beim Kauf bezahlt hast. Auch in diesen Fällen gelten Freibeträge.

Du siehst, es ist wie so oft mit Steuern – nicht einfach. Lass dich daher im Zweifel beraten – Hilfe findest du bei deinem örtlichen Lohnsteuerhilfeverein oder freien Steuerberatern.

Welche Daten werden wann und an wen übermittelt?

Wir informieren dich, sobald wir Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dazu gehören unter anderem die Zahl der erfolgreichen Transaktionen und der erzielte Gesamtbetrag. Daneben zählen folgende Daten dazu:

- Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum),
- dein steuerlicher Sitz (in der Regel dein Wohnort),
- deine Steuer-Identifikationsnummer sowie
- deine Anschrift.

Wir melden diese Daten immer bis zum 31. Januar eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Du erhältst eine Kopie der übermittelten Daten. Du kannst dir sicher sein, dass wir diese Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen nur zu diesem Zweck erheben und ausschließlich an die Finanzbehörden herausgeben.

In seltenen Fällen beauskunften wir entsprechende Daten auf Anfrage und bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage – dazu waren wir auch schon bislang verpflichtet.

Wo finde ich Informationen zur Zahl und dem Wert meiner Transaktionen?

Wichtig: Es geht ausschließlich um erfolgreiche Transaktionen, die du seit dem 1. Januar 2023 und dann jeweils innerhalb eines Kalenderjahrs getätigt hast. Informationen zu früheren Verkäufen fließen nicht in etwaige Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern ein.

Einen Überblick deiner Transaktionen findest du in deinem Profil bei unserem Zahlungsdienstleister OPP. Dieses Profil erreichst du in unseren Apps unter „Meins“. Klicke dort auf das Zahnrad-Symbol oben rechts und wähle den Bereich „Zahlungen“. Dort findest du die Verkaufsübersicht.

Tipp (in Kürze verfügbar): Die neue Verkaufsübersichtsseite zeigt dir eine Liste deiner Transaktionen und die jährliche Zusammenfassung deiner erfolgreichen Verkäufe. In den Apps erreichst du diese Seite über den Profilbereich. Auf dem Desktop ist sie nicht verfügbar.

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