Kooperation zwischen Kleinanzeigen und ivd24

Durch unsere neue Partnerschaft mit ivd24 bietet Kleinanzeigen Immobilienprofis ab sofort mehr Sichtbarkeit. Denn: mit nur wenigen Klicks können Inserate einfach und bequem von ivd24 zu Kleinanzeigen transferiert werden. So profitieren Immobilienprofis von monatlich mehr als 100 Millionen Besuchen* in unserer Immobilienkategorie.

*IVW Ausweisung Digital-Angebote, Durchschnitt 01/2021–09/2021

Fragen und Antworten zu der Kooperation zwischen Kleinanzeigen und ivd24

1. Wie geht es nach der kostenlosen Testphase weiter? Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurde die kostenlose Testphase bis zum 31.01.2021 verlängert. Damit Sie nach dem Ende der Testphase auch weiterhin Kleinanzeigen und die ivd24 Schnittstelle nutzen können, ist ein Vertrag über ein Kleinanzeigen Immobilien-Paket (Basis, PRO, oder Premium) nötig. Um Ihnen genügend Zeit für eine Entscheidung zum Übergang in einen Vertrag zu gewähren, ist eine Nutzung der ivd24 Schnittstelle und der Login in Ihren Kleinanzeigen Account noch bis zum 31.01.2021 möglich. So können Sie sich noch im verlängerten Testzeitraum einen Überblick über alle Funktionen eines Kleinanzeigen Accounts verschaffen. Sind Sie nicht an einer weiteren Zusammenarbeit mit Kleinanzeigen interessiert, werden die Anzeigen nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums gelöscht und ein weiterer Transfer ist nicht mehr möglich. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase (31.01.2021) schließen Sie nicht automatisch einen Vertrag mit Kleinanzeigen ab.

2. Was passiert mit den Anzeigen nach dem 31.01.2021?

Alle transferierten Anzeigen von ivd24 zu Kleinanzeigen werden nach dem 31.01.2021 automatisch gelöscht. Ausgenommen sind die Anzeigen von Kleinanzeigen Kunden, welche einen Vertrag über ein Immobilien-Paket (Basis, PRO oder Premium) abschließen, oder bereits abgeschlossen haben. In diesem Fall müssen jedoch die FTP-Zugangsdaten in der Schnittstelle aktualisiert und ein neuer Vollimport gestartet werden. Direkt über Kleinanzeigen inserierte Anzeigen bleiben im Account innerhalb des gebuchten Anzeigenlimits bestehen.

3. Ist das Überbuchen des Anzeigenlimits weiterhin möglich?

Nein, ab dem 01.02.2021 gelten die bei Kleinanzeigen gebuchten Anzeigenlimits für Kunden, die kein Flat-Paket nutzen.

4. Kann man ab dem 01.02.2021 weiterhin Anzeigen von ivd24 zu Kleinanzeigen transferieren?

Ein weiteres Transferieren Ihrer Anzeigen von ivd24 zu Kleinanzeigen ist möglich, sobald Sie einen laufenden Vertrag über ein Immobilien-Paket (Start, Plus oder Optimum) bei Kleinanzeigen haben. Dafür hinterlegen Sie einfach Ihre FTP-Zugangsdaten im ivd24-Account unter "Objekt-Schnittstellen -> Kleinanzeigen" und können nun weitere Objekte von ivd24 zu Kleinanzeigen transferieren.

5. Kann man das Anfrageformular bearbeiten, um die Anfragequalität zu beeinflussen?

Als Immobilienprofi auf Kleinanzeigen können Sie Ihr Anfrageformular ganz einfach bearbeiten, um beispielsweise die Adressangabe für Interessenten verpflichtend zu machen.* Und so geht's:

  1. Loggen Sie sich bitte hierzu bei Kleinanzeigen ein
  2. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Meins“
  3. Wählen Sie „Einstellungen“
  4. Unter „Einstellungen für das erweiterte Kontaktformular“ wählen Sie hier die Adresse als optionale oder verpflichtende Angabe aus.

Die Änderung wird sofort und für alle Ihre Anzeigen umgesetzt und kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

6. An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung benötige?

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unser Support-Team unter 030 8109 7722 (Mo bis Fr | 8 bis 18 Uhr) oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular unter "Meins" - "Kundensupport" in Ihrem Immobilien Nutzerkonto.

  • Bitte beachten Sie, dass die verpflichtende Abfrage der Adressinformationen durch die Anpassung für Ihre Tätigkeit datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies kann z.B. der Fall sein, weil Sie diese Daten für Ihre Maklertätigkeit benötigen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, empfehlen wir dies mit Ihrer Rechtsberatung zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Rechtsberatung nicht leisten können.

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